Freunde des Mauerparks e.V.

Grillen

Im Mauerpark ist das Grillen nur auf der ausgewiesenen Flächen gestattet.

Aus Rücksicht auf die Natur und die anderen Parkbesucher:innen und Anwohner:innen soll in den Monaten Juni und September nur zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr, in den Monaten Juli und August zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr gegrillt werden.

  • Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern.
  • Unter Baumkronen darf nicht gegrillt werden (Funkenflug).
  • Zum Schutz der Grünfläche darf der Grill nicht auf dem Boden oder in dessen Nähe betrieben werden (Standgrill).
  • Das Grillen ist nur mit Grill- bzw. Holzkohle zulässig, nicht zulässig sind Gasgrills.
  • Abgebrannte Grillkohle ist in den dafür aufgestellten Aschecontainern zu entsorgen.
  • Das Entzünden und Betreiben von offenen Feuerstellen (Lagerfeuer) ist nicht erlaubt.
  • Das Befahren des gesamten Mauerparks mit dem PKW ist nicht erlaubt; auch nicht zum Be- und Entladen.

Weitere Themen im Überblick:

Grillen Graffiti Musik Müll

 

Handel Toiletten Hunde

 

Stand: 2025

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