Im Mauerpark ist das Grillen nur auf der ausgewiesenen Flächen gestattet.
Aus Rücksicht auf die Natur und die anderen Parkbesucher:innen und Anwohner:innen soll in den Monaten Juni und September nur zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr, in den Monaten Juli und August zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr gegrillt werden.
- Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern.
- Unter Baumkronen darf nicht gegrillt werden (Funkenflug).
- Zum Schutz der Grünfläche darf der Grill nicht auf dem Boden oder in dessen Nähe betrieben werden (Standgrill).
- Das Grillen ist nur mit Grill- bzw. Holzkohle zulässig, nicht zulässig sind Gasgrills.
- Abgebrannte Grillkohle ist in den dafür aufgestellten Aschecontainern zu entsorgen.
- Das Entzünden und Betreiben von offenen Feuerstellen (Lagerfeuer) ist nicht erlaubt.
- Das Befahren des gesamten Mauerparks mit dem PKW ist nicht erlaubt; auch nicht zum Be- und Entladen.
Weitere Themen im Überblick:
Grillen Graffiti Musik MüllHandel Toiletten Hunde
Stand: 2025